Seit 1. April 2012 werden die Verbindungsdaten von jedem Telefonat, jeder SMS und jeder Email gespeichert: wer mit wem kommuniziert, sowie wann und wo – ohne konkreten Verdacht. Kritische Stimmen hinterfragen die Vorratsdatenspeicherung. Gelangen wir mit Ihr zum Überwachungsstaat, oder ist sie notwendig um die Kriminalität im Internet zu bekämpfen.
Diese erhobenen Daten sollen von allen Menschen in Österreich gespeichert werden, die telefonieren, E-Mailen, SMS-en und im Internet surfen. Diese Tatsache scheint erschreckend, wenn man von den Telekommunkationsnutzungsdaten in Österreich ausgeht. Die Mobilfunkpenetration liegt in Österreich bei rund 148 %. Das bedeutet, dass jede/-r Österreicher/-in rund 1,5 aktive Mobiltelefone besitzt. (vgl. RTR, 2011).
Kritiker sehen durch die Vorratsdatenspeicherung einen massiven Eingriff in die Privatsphäre jedes Bürgers. Begründet wird diese durch Notwendigkeit der Verbrechensbekämpfung. Nimmt man die Bekämpfung von Cyberstalking, Cybermobbing, Computerkriminalität oder Kinderpornographie zum Anlass das Gesetz zu hinterfragen, erkennt man die Notwendigkeit einer solchen Bestimmung um potentielle TäterInnen zu ergreifen. Nichtsdestotrotz, werden auch Daten von Privatpersonen gespeichert, die nicht im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten stehen. Im Verdachtsfall hat der Gesetzgeber dar Recht Recherchen über Betroffene durchzuführen und z. B. Arbeitgeber, Freunde und Bekannte zu befragen. Selbst, wenn der Verdacht sich später als unbegründet herausstellt. Dies ist die Kehrseite der Medaille. Um dies zu umgehen, sei es empfohlen seine Kommunikation zielgerichtet zu setzten; also was nicht dokumentiert wurde, kann auch nicht gegen jemanden verwendet werden. Um Daten geheim zu halten, empfiehlt es sich daher den klassischen Weg zu nehmen – die Post.
© Edith Huber
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