Täter aus dem Feld der Cyberkriminalität zu fassen, wird immer schwieriger. Grund dafür sind die Möglichkeiten sich im Internet zu tarnen und dass viele Täter aus dem Ausland agieren. Aber ist das der Grund für eine niedrige Aufklärungsquote?
Wie so häufig in der Wissenschaft, lässt sich auch dieses Phänomen mit einem klaren „Jein“ beantworten. Konzentriert man sich auf die Fälle der letzten 10 Jahre in Österreich, so sprechen die Zahlen für sich. Im Folgenden werden wir jene Fälle genauer betrachten, in welchen es zum Einsatz weiterführender Ermittlungsmethoden kam, da die einfache Vernehmung nicht ausreichend war um eine Gerichtsverhandlung einzuleiten.
Am häufigsten kommt die Methode die Beschlagnahme (19 %), die Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte (17 %) sowie die Durchsuchung von Personen (9 %) zum Einsatz. Beschlagnahmt wurden dabei vorwiegend Schriftstücke (15 %) und Datenträger (12 %). Weniger häufig kamen die neueren Methoden Überwachung der Telekommunikation (8 %) sowie Auskunft zu IP-Adressen (7 %) zum Einsatz. Dies könnte einerseits dadurch erklärt werden, dass ein Großteil der Verurteilungen im Bereich des Identitätsdiebstahls stattfinden. Diese zeichnen sich zumeist durch eine geringe Komplexität aus, sodass aufwändigere Ermittlungsmethoden, wie, z.B. die Auskunft zu IP-Adressen, nicht zum Einsatz kommen. Wie die oben angeführte Analyse zeigt, werden zu mehr als 50 % Identätsdiebstähle durchgeführt, wobei der Diebstahl meist offline erfolgt. (Beispiel: Die Bankomatkarte wird offline gestohlen, das Delikt wird erst zum Cybercrime-Delikt, wenn das Geld am Bankomaten abgehoben wird. Es wird somit illegal auf ein Datenverarbeitungsgerät zugegriffen.) Wird eine dieser Ermittlungsmethoden eingesetzt, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verurteilung ausgesprochen wird um das Sechsfache.
Mehr dazu gibt es kommenden Freitag, den 23.2.2018 bei der IRIS in Salzburg. Interessierte können sich dazu anmelden. Es wird auch einen Tagungsband zum Nachlesen geben. Zur Anmeldung
https://www.univie.ac.at/RI/IRIS2018/
Das Projekt wird innerhalb des Sicherheitsforschungs-Förderprogramms KIRAS durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gefördert. (http://www.kiras.at/ http://www.bmvit.gv.at/)
Die erste Kurzpräsentation eines Teilergebnisses finden Sie HIER.
Ich freue mich über Kommentare und Post. Übrigens, ab sofort können Sie mich auch unter
https://www.facebook.com/DrEdithHuber/
erreichen!
© Edith Huber
Wie so häufig in der Wissenschaft, lässt sich auch dieses Phänomen mit einem klaren „Jein“ beantworten. Konzentriert man sich auf die Fälle der letzten 10 Jahre in Österreich, so sprechen die Zahlen für sich. Im Folgenden werden wir jene Fälle genauer betrachten, in welchen es zum Einsatz weiterführender Ermittlungsmethoden kam, da die einfache Vernehmung nicht ausreichend war um eine Gerichtsverhandlung einzuleiten.
Am häufigsten kommt die Methode die Beschlagnahme (19 %), die Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte (17 %) sowie die Durchsuchung von Personen (9 %) zum Einsatz. Beschlagnahmt wurden dabei vorwiegend Schriftstücke (15 %) und Datenträger (12 %). Weniger häufig kamen die neueren Methoden Überwachung der Telekommunikation (8 %) sowie Auskunft zu IP-Adressen (7 %) zum Einsatz. Dies könnte einerseits dadurch erklärt werden, dass ein Großteil der Verurteilungen im Bereich des Identitätsdiebstahls stattfinden. Diese zeichnen sich zumeist durch eine geringe Komplexität aus, sodass aufwändigere Ermittlungsmethoden, wie, z.B. die Auskunft zu IP-Adressen, nicht zum Einsatz kommen. Wie die oben angeführte Analyse zeigt, werden zu mehr als 50 % Identätsdiebstähle durchgeführt, wobei der Diebstahl meist offline erfolgt. (Beispiel: Die Bankomatkarte wird offline gestohlen, das Delikt wird erst zum Cybercrime-Delikt, wenn das Geld am Bankomaten abgehoben wird. Es wird somit illegal auf ein Datenverarbeitungsgerät zugegriffen.) Wird eine dieser Ermittlungsmethoden eingesetzt, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verurteilung ausgesprochen wird um das Sechsfache.
Mehr dazu gibt es kommenden Freitag, den 23.2.2018 bei der IRIS in Salzburg. Interessierte können sich dazu anmelden. Es wird auch einen Tagungsband zum Nachlesen geben. Zur Anmeldung
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