Im Rahmen eines von KIRAS geförderten Forschungsprojektes (CERT-Kommunikation II) konnten wir die Gerichtsakten der verurteilten Cybercrime-Delikte von Wien von 2006-2016 analysieren. Ziel der Untersuchung war es Täterprofil, Opferprofil, Modus Operandi und erfolgreiche Ermittlungswege zu analysieren.
Die Zahlen sind ernüchternd: Von 2006 bis 2016 wurden 5400 Fälle beim Wiener Straflandesgericht zur Anklage gebracht. Verurteilungen gab es allerdings nur in 399 Fällen. Mittels einer Aktenanalyse wurden sich diese Fälle genauer angesehen. . Diese Zahlen sprechen für sich und lassen zu Beginn schon eine sehr geringe Aufklärungsquote erkennen. Aus den Akten wurde eine Zufallsstichprobe mittels Listenauswahl gezogen. Da es sich hier um eine Art der Wahrscheinlichkeitsauswahl handelt, kann von der Stichprobe auf die Grundgesamtheit geschlossen werden. Aus den Fallakten wurde somit eine repräsentative Stichprobe von (n=89) gezogen. Bei den verbleibenden 5.001 Akten wurde der Strafantrag gegen Täter ‚unbekannt‘ gestellt bzw. sind die Akten noch von der Staatsanwaltschaft in Bearbeitung. Analysiert wurden dabei jene Fälle, die unter dem Sammelbegriff Computerkriminalität in der österreichischen Kriminalstatistik fallen. Als Ergebnis konnten drei verschiedene Tätertypen und neune unterschiedliche Tathergänge (Modus Operandi) erfasst werden. Die Ergebnisse zur Studie wurden nun in einem E-Book veröffentlicht.
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© Edith Huber
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