Von 23. - 25. Feber 2017 treffen sich wieder einmal die Rechtsinformatiker auf der IRIS. Dieses Mal findet Sie in Salzburg statt. Auch ich bin mit einem Paper vertreten. Dabei geht es um die NIS-Richtlinie und ihre Bedeutung für CERTs.
Die NIS-Richtlinie* und Ihre Besonderheiten für CERTs (Computer Emergency Respons Teams) bringt so manche Neuerungen, vor allem wenn es um Cyber-Angriffe auf kritische Infrastrukturen geht, da diese eine Meldepflicht für Cyber-Angriffe vorsieht.
Ziel der europäischen IT-Sicherheits-Richtlinie ist es, die kritische Infrastruktur EU-weit besser gegen Störungen und Angriffe abzusichern. Die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Österreich ist dazu ein Cyber-Sicherheitsgesetz in Vorbereitung, wobei der genaue Titel noch offen ist. EU-weite Cyber-Sicherheitsstandards und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern sollen Behörden, CERTs und Unternehmen dabei helfen, sich zu schützen und außerdem Angriffe auf die Infrastrukturnetze der EU Mitgliedstaaten vermeiden.
Hier stoßt man rechtlich und organisatorisch auf Neuland? Wann muss gemeldet werden, welche rechtlichen Hürden ergeben sich dabei aus den einzelnen Angriffs-Arten? Wer haftet wann und wofür?
Diese spannenden Fragen, werden auf der IRIS am 25. Feber 2017 beantwortet. Unser Beitrag: DIE NIS-RICHTLINIE UND DER RECHTLICHE RAHMEN VON CERTS von Tschohl, C; Hötzendorfer, W; Quirchmayr, G; Huber, E und Hellwig O.
HIER findet man eine Artikel dazu.
HIER kann man sich anmelden!
* Richtlinie (EU) 2016/1148 des europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union, Abl L 2016/194, 1.
© Edith Huber
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Analyse jugendlicher Cybercrime-Täter - ein methodenkritischer Ansatz
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Hier stoßt man rechtlich und organisatorisch auf Neuland? Wann muss gemeldet werden, welche rechtlichen Hürden ergeben sich dabei aus den einzelnen Angriffs-Arten? Wer haftet wann und wofür?
Diese spannenden Fragen, werden auf der IRIS am 25. Feber 2017 beantwortet. Unser Beitrag: DIE NIS-RICHTLINIE UND DER RECHTLICHE RAHMEN VON CERTS von Tschohl, C; Hötzendorfer, W; Quirchmayr, G; Huber, E und Hellwig O.
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* Richtlinie (EU) 2016/1148 des europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union, Abl L 2016/194, 1.
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